top of page

IMPRESSUM

Black Forest Hedgehogs e.V.

Geschwister Scholl Straße 34

78166 Donaueschingen

 

Tel.: +49 (0) 178 6786134

Email: b-f-h@outlook.de

 

Gemeinschaftlich vertretungsberechtigt:

1. Vorsitzender

Daniel Brill

Geschwister Scholl Straße 34

78166 Donaueschingen

Tel.: +49 (0) 178 6786134

Email: b-f-h@outlook.de

 

2. Vorsitzender

 

Florian Brugger

78166 Donaueschingen

Email: b-f-h@outlook.de

 

Registergericht: Freiburg im Breisgau

Registernummer: VR 703074

V.i.S.d § 55 Abs 2 RStV:
Cristian Hofmann
Belchenstr. 23

78054 Villingen-Schwenningen

Bankverbindung: 

Haftung für Inhalte

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

Datenschutz

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Bei Fragen zum Datenschutz melden Sie sich bitte bei Herrn Cristian Hofmann (E-Mail: b-f-h@outlook.de).



 

Satzung für den gemeinnützigen eingetragenen Verein Black Forest Hedgehogs

 

 

§ 1 Name und Sitz

 

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Black Forest Hedgehogs e.V.

Er hat seinen Sitz in Donaueschingen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Als Vereinsfarben wurden folgende Farben festgelegt: schwarz, weiß, gold

Das Vereinswappen wurde wie im folgenden Bild gezeigt festgelegt:

 

 

 

 

 

 

 

§ 2 Vereinszweck

 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports

Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen in den Sportarten American Football und seinen verwandten Arten.

 

§ 3 Selbstlosigkeit

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Sämtliche Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen dienen der Erfüllung des Zwecks und der Aufgaben des Vereins.

Der Beitrag wird jährlich im Voraus erhoben. Bei Beitritt im 1. Halbjahr wird der Volle, bei Beitritt im 2. Halbjahr der halbe Jahresbeitrag fällig. Der Jahresbeitrag wird zum 01.02. eines jeden Jahres fällig.

Die Höhe des Beitrages wird vom Vorstand vorgeschlagen und bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Auf Antrag kann der Vorstand Beitragserleichterung (Stundung, ganzen oder teilweisen Erlass) gewähren.

Das Equipment welches zur Teilnahme an Trainings, wie auch Spielen jedweder Art benötigt wird, muss von den Mitgliedern selbst beschafft werden. Dies umfasst neben den persönlichen Kleidungsstücken auch die Trikotbekleidung.

Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, zum Beispiel Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Sie bestimmt Versammlungsleitung und Protokollführung.

Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks, Umwandlung sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das Protokoll wird von einem Mitglied welches der Versammlung beiwohnt geführt und vom jeweiligen Protokollführer unterschrieben.

Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben und die einjährige Probezeit erfolgreich absolvierten. Passive Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.

Ein Mitglied, - unabhängig ob Aktives oder Passives - kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es wissentlich und grob gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins oder gegen die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane verstößt.

Der Ausschluss muss schriftlich unter Angabe von Gründen durch den Vorstand erklärt werden.

Die Mitgliedschaft ruht bis zu dieser Entscheidung.

Die Streichung von der Mitgliedsliste erfolgt: a) wenn das Mitglied trotz mehrfacher Mahnung mit der Beitragszahlung in Rückstand gerät b) eine Zahlung des Beitrages nicht mehr zu erwarten ist.

Über die Berufung entscheidet die nächstfolgende ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung.

 

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

 

·         Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfung

·         Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt

·         Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins

·         Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichte

·         Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträgen regelt

 

§ 6 Der Vorstand

 

Der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB besteht aus drei Personen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Das Vorstandsorgan wird aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart gebildet.

Die Mitgliederversammlung kann beschließen, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.

Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstand vorzeitig aus, kann der verbleibende Vorstand einen Ersatzvorstand für die verbleibende Amtszeit bestimmen.

Der 1. Vorsitzende wird in Jahren mit gerader Jahreszahl gewählt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart werden in Jahren mit ungerader Jahreszahl gewählt.

Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel durch Handzeichen. Auf Wunsch eines stimmberechtigten Mitgliedes muss jedoch geheim abgestimmt werden. Ein Beschluss ist gefasst, wenn sich die Hälfte der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder plus eine Stimme für oder gegen einen Antrag ausspricht. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine zweite Abstimmung. Ergibt sich auch hierbei Stimmengleichheit, ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

Vorstandsmitglieder können für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung oder eine Aufwandspauschale erhalten. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand ist berechtigt, einen Geschäftsführer mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen.

Der Vorstand lädt schriftlich (per Post, Fax, Email oder Social Media Messenger Dienste) vier Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

 

§ 7 Kassenprüfung

 

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, diese muss nicht Mitglied des Vereins sein. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse und der Satzungsbestimmungen. Näheres kann eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Prüfungsordnung regeln.

 

§ 8 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das

Vermögen des Vereins an die Stadt Donaueschingen die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 9 Inkrafttreten der Satzung

 

Diese Satzung tritt nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Mit dem Inkrafttreten werden alle früheren Satzungen aufgehoben.

Die Vereinsorgane können bereits auf der Grundlage der beschlossenen Satzung Beschlüsse fassen, die mit der Eintragung der Satzung ins Vereinsregister wirksam werden.

 

Logo_Igel_g_auf_s.jpg
SOCIAL MEDIA
bottom of page